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Das BGB hat wenig mit der Arbeit der Künstlerinnen zu tun. Sie wollen die Besucher aber auf
jeden Fall in ihre Arbeit mit dem Material: Textil einbeziehen. Dabei spielt natürlich der
Begriff der Aussteuer/Mitgift eine Rolle, wie auch (Familien)Geschichten.
Was hat der § 1624 des BGB mit dem kommenden Arbeitsaufenthalt von Lisette Rosenthal und
Katja Martin zu tun?
Nun, der Weg führt zum Ziel! Von dem Begriff der Aussteuer, der Mitgift.
Vielleicht erinnern Sie sich ja noch, die Aussteuer wurde von der Familie der Frau eingebracht...und dann?
Beide Künstlerinnen wählten den Begriff der Berührungen für ihre Arbeit, er gilt wohl für sie selbst,
für die Verbindung zum Betrachter, aber auch zum Stoff, dem Material.
Als die Mitgift noch stark verbreitet war, ein Bestandteil jeder Vermählung, griffen die Eltern
der Braut auf die Aussteuerliste zu.
Und wie die Geschichte weiter geht, was Sie als Betrachter dabei erwartet, ab 16. Februar werden
Sie es sehen können.
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